Für welche der möglichen Durchführungswege Sie sich auch entscheiden, sie sind in der Regel von Vorteil für Sie. Einerseits gilt es, am Markt als attraktives Unternehmen zu bestehen und andererseits sorgen Sie für Ihre Mitarbeiter, was die Identifikation mit und die Bindung ans Unternehmen erhöht.
Des Weiteren hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) die Rahmenbedingungen für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) noch attraktiver gemacht. Seit 2019 ist zudem ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % gültig. Nutzen Sie diese Verpflichtung aktiv, um sich als Arbeitgeber zu präsentieren, der Verantwortung für die Absicherung seiner Mitarbeiter übernimmt.
Gerade bei kleinen und mittelständischen Betrieben wird durch die neuen Fördermaßnahmen des BRSG die bAV massiv gestärkt und ist deshalb fester Bestandteil einer zeitgemäßen Personalpolitik.
Wir bieten Ihnen Direktversicherungen an, die Sie als Arbeitgeber für Ihre Arbeitnehmer abschließen. Sie erfüllen damit den Rechtsanspruch Ihrer Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung. Die Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen und sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei.
Wir beraten Sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten der Pensionskasse. Diese ist rechtlich selbstständig und unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht. Die Arbeitnehmer erhalten einen Rechtsanspruch auf künftige Leistungen, die erst im Rentenalter versteuert werden. In der Regel ist dann der Steuersatz geringer als im Berufsleben.
Ihre Vorteile
Ihr Unternehmen verpflichtet sich, Arbeitnehmern oder Geschäftsführern im Leistungsfall (Ruhestand, Invalidität, Tod) aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung zu zahlen. Die Rückdeckung der Ansprüche erfolgt in der Regel über Versicherungen oder Investmentfonds. Die Direktzusagen werden durch Rückstellungen gebildet.
Ihre Vorteile
Die Unterstützungskasse ist rechtlich selbstständig. Als Arbeitgeber führen Sie die Beiträge an die Unterstützungskasse ab. Wobei die Zahlung arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sein kann. Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen gibt es hier fast keine Einschränkung für die Höhe der Beiträge. Die Unterstützungskasse sorgt für die Erfüllung der Zusage an den Arbeitnehmer und sichert diese in der Regel durch Rückversicherungen ab.
Ihre Vorteile
Insolvenzsicherung von Arbeitskonten
Mit Langzeitkonten sparen Ihre Arbeitnehmer Zeiteinheiten und Entgeltbestandteile zur Finanzierung von Freistellungen und einer kürzeren Lebensarbeitszeit an. Wir bieten Ihnen hierfür eine Lösung aus einer Hand mit umfassender Beratung, Kapitalanlage, Insolvenzversicherung und Administration der Wertguthaben.
Ihre Vorteile
Zahlreiche Unternehmen haben für die Versorgung ihrer Geschäftsführer und Mitarbeiter Pensionsrückstellungen gebildet. Aus einer steigenden Lebenserwartung, sich wandelnden Finanzierungsbedingungen, anstehender Nachfolgeregelung oder auch Anforderungen aus Ratingverfahren können sich teilweise nicht unerhebliche bilanzielle und steuerliche Auswirkungen auf diese Pensionsverpflichtungen ergeben. Durch die Ausfinanzierung / Auslagerung von Pensionsrückstellungen können Sie diesen Unsicherheiten begegnen.
Ihre Vorteile
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