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Unsere BLZ & BIC
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Sparkasse Pforzheim Calw
Poststr. 3
75172 Pforzheim

AmbulantPLUS T

Ihre Leistungen im Überblick

  • Zahnersatz
    - 100%* Zahnersatz Leistungen für die medizinisch ausreichende Regelversorgung
    - 90%* Zahnersatz Leistungen auf privat-zahnärztlichem Niveau (z.B. Inlays und Implantate)
  • Behandlung durch Heilpraktiker
    Sie erhalten 80 % der Kosten für naturheilkundliche Leistungen Ihres Heilpraktikers oder Arztes erstattet. Ab dem 3. Jahr bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro jährlich (im 1. Jahr bis 100 Euro, im 2. Jahr bis 200 Euro).
  • Brillen, Kontaktlinsen
    Sie erhalten bis zu 200 Euro alle 24 Monate für Ihre Brillen und Kontaktlinsen, bei einer Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auch jährlich.
  • Medikamente und Heilmittel
    - Medikamente und Heilmittel (Massagen, Bäder, Fango etc.)
    - 100 % Übernahme Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente und Heilmittel.
  • Krankenhaus-, Kur- und Rehamaßnahmen
    - Krankenhaus-, Kur- und Rehamaßnahmen sowie Anschlussheilbehandlungen
    - Übernahme Ihres Eigenanteils von 10 Euro für längstens 28 Tage für stationäre Aufenthalte z. B. im Krankenhaus. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die vollen Kosten nur für dasnächstgelegene Krankenhaus. Dieser Tarif erstattet die Mehrkosten für das Mehrbettzimmer im Krankenhaus Ihrer Wahl zu 100 %.
  • Auslandreise-Krankenversicherung
    Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland (bei allen Reisen bis zu 6 Wochen Dauer) und die Mehrkosten bei medizinisch notwendigem und ärztlich verordnetem Rücktransport werden zu 100 % übernommen.
  • Schutzimpfungen vor Auslandsreisen
    Bis zu 100 Euro jährlich werden erstattet.

 


*inkl. GKV-Vorleistung
Beim AmbulantPLUS T (Tarife EST und EZT) fallen für den Tarif EST keine Höchstbeträge an. Für die Zahnersatzleistungen aus Tarif EZT gelten folgende Erstattungshöchstbeträge nach Versicherungsjahren (VJ): Im 1. VJ: max. 420 €; im 1.-2. VJ: insgesamt max. 840 €; im 1.-3. VJ: insgesamt max. 1.260 €; im 1.-4. VJ: insgesamt max. 1.680 €; ab dem 5. Jahr und bei Unfall unbegrenzt. 

 

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