Die Stiftung "Jugendförderung" wurde 1996 von der damaligen Kreissparkasse Calw auf Initiative von Landrat Hans-Werner Köblitz gegründet. Seit ihrer Gründung hat die Stiftung Jugendförderung bereits über 500.000 Euro an Preisgeldern ausgeschüttet. Initativen aller Art kamen im Landkreis Calw in den Genuss dieser Förderung.
Die Sparkasse Pforzheim Calw unterstützt als Zeichen der Anerkennung herausragende Leistungen und lobenswertes Engagement im Bereich der Jugendförderung durch Fördermittel aus der Stiftung "Jugendförderung".
Unter anderem hat die Stiftung zahlreiche Projekte zur musischen Bildung, zur Förderung der Integration oder von benachteiligten Kindern und Jugendlichen auf den Weg gebracht.
Ein großer Erfolg ist der Kinderchorwettbewerb für Grundschulen im Landkreis Calw, den die Stiftung "Jugendförderung" im Jahr 2008 initiierte.
Die Bewerber sollten im Landkreis Calw ansässig sein und/oder mit ihrer Arbeit bzw. den unterstützungswürdigen Projekten förderlich für die jungen Menschen dieser Region eintreten.
Folgende Maßnahmen könnten durch unsere Stiftung unterstützt werden:
Ein Projekt kann jeweils nur einmalig gefördert werden. Die Unterstützungsmaßnahmen dienen der Anerkennung herausragender, motivierter und engagierter Arbeit im Jugendbereich.
Der Stiftungsvorstand legt bei der Entscheidung der Fördermaßnahmen besonderen Wert auf den innovativen Gedanken sowie die Vorbildfunktion des jeweiligen Projektes. Mit dem Antrag sollte die pädagogische Konzeption oder Zielsetzung erläutert werden.
Nicht gefördert werden können Maßnahmen aus dem Bereich der allgemeinen Jugendarbeit bzw. Veranstaltungen, die sich regelmäßig wiederholen.
Bewerbungsschluss ist der 30. März 2026.
Eine Bewerbung ist leider nicht mehr möglich.
Einladung
Zum Wettbewerb sind alle Chöre – Klassen- oder Schulchöre – ab 15 Kindern eingeladen, deren Sängerinnen und Sänger eine Grundschule im Landkreis Calw besuchen.
Werke und Vorspielzeit
Wertung
Bei der Wertung wird der musikalische Gesamteindruck des Chores, die Qualität des Singens, insbesondere aber auch die Freude am Singen und die Darbietung bewertet. Werden Werke von Solisten vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein.
Jury
Die Jury setzt sich zusammen aus:
Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auszeichnungen
Folgende Auszeichnungen werden ausgelobt:
Daneben werden Geldpreise in Höhe von 100,00 EUR bis 300,00 EUR vergeben.
Schirmherr
Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft von Landrat Helmut Riegger.
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist der 30. März 2026
Ablauf
Den genauen Ablauf des Wettbewerbs finden Sie hier.
Eine Anmeldung ist leider nicht mehr möglich.
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