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Sparkasse Pforzheim Calw
Poststr. 3
75172 Pforzheim

Stiftung Jugendförderung

der Sparkasse Pforzheim Calw

Stiftung Jugendförderung

der Sparkasse Pforzheim Calw

Stiftung

Anerkennung für herausragende Leistungen im Bereich der Jugendförderung

Die Stiftung

Die Stiftung "Jugendförderung" wurde 1996 von der damaligen Kreissparkasse Calw auf Initiative von Landrat Hans-Werner Köblitz gegründet. Seit ihrer Gründung hat die Stiftung Jugendförderung bereits über  500.000 Euro an Preisgeldern ausgeschüttet. Initativen aller Art kamen im Landkreis Calw in den Genuss dieser Förderung.

Die Sparkasse Pforzheim Calw unterstützt als Zeichen der Anerkennung herausragende Leistungen und lobenswertes Engagement im Bereich der Jugendförderung durch Fördermittel aus der Stiftung "Jugendförderung".

Unter anderem hat die Stiftung zahlreiche Projekte zur musischen Bildung, zur Förderung der Integration oder von benachteiligten Kindern und Jugendlichen auf den Weg gebracht.

Ein großer Erfolg ist der Kinderchorwettbewerb für Grundschulen im  Landkreis Calw, den die Stiftung "Jugendförderung" im Jahr 2008 initiierte.

Statuten der Stiftung

Die Statuten der Stiftung "Jugendförderung der Sparkasse Pforzheim Calw" können Sie hier als PDF herunterladen.

Presseartikel: "Spende für Kinderspielstadt"

Lesen Sie hier den Presseartikel im PDF-Format. Erschienen im Schwarzwälder Boten am 09.08.2025.

Jugendförderung

Jugendförderung

Viele Kinder winken in die Kamera

Ausschreibung Jugendförderung 2026

Die Bewerber sollten im Landkreis Calw ansässig sein und/oder mit ihrer Arbeit bzw. den unterstützungswürdigen Projekten förderlich für die jungen Menschen dieser Region eintreten.

Folgende Maßnahmen könnten durch unsere Stiftung unterstützt werden:   

  • Förderung der Ausbildungs- und Berufsfähigkeit
  • Vorbildliche Initiativen zur Betreuung von Ganztageseinrichtungen
  • Außerschulische Jugendbildung
  • Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
  • Vorbeugung vor Suchtgefahren
  • Einrichtungen, die der Betreuung und Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit körperlicher, seelischer und /oder geistiger Behinderung dienen
  • Inklusionsprojekte
  • Umweltprojekte Jugendlicher
  • Unterstützung benachteiligter Jugendlicher in Schulen und Ausbildung

Ein Projekt kann jeweils nur einmalig gefördert werden. Die Unterstützungsmaßnahmen dienen der Anerkennung herausragender, motivierter und engagierter Arbeit im Jugendbereich.

Der Stiftungsvorstand legt bei der Entscheidung der Fördermaßnahmen besonderen Wert auf den innovativen Gedanken sowie die Vorbildfunktion des jeweiligen Projektes. Mit dem Antrag sollte die pädagogische Konzeption oder Zielsetzung erläutert werden.  

Nicht gefördert werden können Maßnahmen aus dem Bereich der allgemeinen Jugendarbeit bzw. Veranstaltungen, die sich regelmäßig wiederholen.

Bewerbungsschluss ist der 30. März 2026. 
Eine Bewerbung ist leider nicht mehr möglich.

Fünf Kinder liegen nebeneinander und jedes liest ein Buch.
Ein Junge im Rollstuhl ist auf einem Spielplatz und lächelt in die Kamera
Singmit

14. Kinderchorwettbewerb "Sing mit" 2026

Einladung

Zum Wettbewerb sind alle Chöre – Klassen- oder Schulchöre – ab 15  Kindern eingeladen, deren Sängerinnen und Sänger eine Grundschule im Landkreis Calw besuchen.

Werke und Vorspielzeit

  • Es müssen mindestens zwei Lieder vorgetragen werden. Davon sollte ein Lied mehrstimmig sein, auch ein Kanon ist möglich.
  • Es können auch szenische Darstellungen dargeboten werden, sofern die Chorarbeit darin das dominierende Element ist.
  • Die Vortragszeit soll mind. 8 Min. betragen, darf jedoch 15 Min. nicht überschreiten.

Wertung
Bei der Wertung wird der musikalische Gesamteindruck des Chores, die Qualität des Singens, insbesondere aber auch die Freude am Singen und die Darbietung bewertet. Werden Werke von Solisten vorgetragen, geht die solistische Leistung nicht in die Wertung ein.

Jury
Die Jury setzt sich zusammen aus:

  • Patrick Bopp, Chorleiter und Sänger
  • Veronica Kluge, Gesangspädagogin
  • Bernhard Kugler, Künstlerischer Leiter Aurelius Sängerknaben Calw

Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Auszeichnungen
Folgende Auszeichnungen werden ausgelobt:

  • 1. Preis: 1.000,00 EUR
  • 2. Preis: 750,00 EUR
  • 3. Preis: 500,00 EUR

Daneben werden Geldpreise in Höhe von 100,00 EUR bis 300,00 EUR vergeben.

Schirmherr
Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft von Landrat Helmut Riegger.

Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist der 30. März 2026

Ablauf
Den genauen Ablauf des Wettbewerbs finden Sie hier.

Eine Anmeldung ist leider nicht mehr möglich.

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