Ihre Vorteile im Überblick
Sobald die Geräteerkennung für Sie aktiviert wurde, muss die Nutzung der Software einmalig durch Freigabe/TAN-Eingabe durch Sie bestätigt werden. Ihre Software wird Sie dazu auffordern. Dieser Schritt wiederholt sich ggf. pro genutzter Software bzw. genutztem Gerät. Fast alle Hersteller haben Ihre Software entsprechend aktualisiert. Sollte Ihre Software nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihrer Software.
Bei der Anmeldung zum Online-Banking haben Sie die Wahl, ob Sie ein genutztes Gerät speichern möchten.
Sie melden sich von einem unbekannten Gerät an?
Sie melden sich mit einem vorab gespeicherten Gerät an?
Die Geräteerkennung ist nun auch in der App Sparkasse und anderen Banking-Apps der Sparkasse verfügbar. Dies bietet zusätzlichen Schutz vor Trickbetrug und verhindert den Zugriff auf Ihre Kontodaten mit unrechtmäßig erlangten Zugangsdaten.
Die neue Sicherheitsfunktion erfordert, dass Sie diese Apps einmalig als vertrauenswürdig kennzeichnen, indem Sie bei der nächsten Nutzung eine Freigabe erteilen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die neueste Version Ihrer Apps verwenden, um sie weiterhin nutzen zu können. Aktualisieren Sie diese daher bei Bedarf umgehend.
Sie entscheiden zukünftig bei der Anmeldung, ob Sie das genutzte Gerät speichern und sich an diesem in Zukunft ohne die zusätzliche Freigabe anmelden wollen.
Nach Klick auf [Weiter] prüft die Anwendung, ob das Gerät bereits bekannt ist und gespeichert wurde. In diesem Szenario ist das Gerät noch nicht hinterlegt. Die Maske zur Eingabe der Online-Banking-PIN wird angezeigt. Hinzu kommt ein Schalter (sogenannter Toggle-Switch) über den Sie das erkannte Gerät speichern können.
Künftig erkennen Sie bei der Anmeldung auch, dass Sie auf einem wiedererkannten, gespeicherten Gerät aktiv sind.
Für eine erfolgreiche Wiedererkennung hinterlegter Geräte ist das Setzen eines Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Daher ist es erforderlich, dass Sie Cookies im Browser zulassen. Auch nach Löschen der Cookies oder Nutzung eines anderen Browsers kann das Gerät nicht wiedererkannt werden. In diesem Fall ist bei Anmeldung eine erneute Freigabe erforderlich.
Nachdem Sie sich durch Betätigung des Schiebereglers (Toggle) für die Geräteerkennung entschieden haben und Ihr Gerät als vertrauenswürdig gespeichert wurde, wird das technisch notwendige Cookie "DevicelD" gesetzt. Das Cookie enthält eine zufällig generierte Zeichenfolge (UUID - Universally Unique ldentifier), die damit im Browser als Cookie-Merkmal abgelegt wird. Das Cookie hat eine Gültigkeitsdauer von 180 Tagen. Die Gültigkeitsdauer wird jeweils auf weitere 180 Tage verlängert, wenn Sie sich innerhalb dieses Zeitraums erneut anmelden.
Da es sich um eine sicherheitsrelevante, technische Information ähnlich einer Sitzungs-ID handelt, fällt das Cookie in die Kategorie der „notwendigen Cookies“, die keine explizite Zustimmung erfordern.
In den Datenschutzhinweisen sind in Kapitel III.2 Verwendung von Cookies - Cookie, Klassifizierung und Speicherdauer aufgeführt.
Die Geräteerkennung steht nun auch für Softwareprodukte zur Verfügung. Dadurch ist ein weiterer Schutz vor Trickbetrug gegeben und ein Auslesen Ihrer Kontodaten mit betrügerisch erbeuteten Zugangsdaten (Anmeldename und Online-Banking-PIN) wird verhindert.
Diese neue Sicherheitsfunktion erfordert, dass Sie einmalig auch Ihre Software als vertrauenswürdig speichern. Hierfür werden Sie bei der nächsten Nutzung zu einer Freigabe aufgefordert und können das jeweilige Gerät bzw. die Software dann direkt als vertrauenswürdig speichern.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Nutzung des Online-Bankings eine aktuelle Version Ihrer Software benötigen, da ältere Versionen die Sicherheitsfunktion nicht unterstützen. Führen Sie gegebenenfalls kurzfristig ein Update durch oder wenden Sie sich bei Problemen an den Hersteller des Software Produkts.
FAQ
Ab den folgenden Versionen für die App Sparkasse (Business) ist die Geräterkennung nutzbar:
• iOS: 6.5.3
• Android: 6.5.2
Prüfen Sie bitte grundsätzlich, ob Ihre Apps auf dem neuesten Stand sind. Veraltete Versionen führen oft zu Fehlermeldungen.
Führen Sie bitte folgende Schritte nacheinander durch und prüfen Sie nach jedem Schritt, ob die Geräteerkennung wieder funktioniert:
Um Ihnen eine Nutzung des Online-Bankings auch ohne die Bestätigung mittels TAN-Freigabe bei jedem Login zu ermöglichen, prüft unser Online-Banking, mit welchem Gerät beziehungsweise Browser Sie sich anmelden. Haben Sie dieses Gerät bereits als bekannt gespeichert, genügt für die Anmeldung der Anmeldename und die Online-Banking-PIN.
Künftig benötigen Sie für den Login zum Online-Banking in der Internet-Filiale eine Freigabe mittels TAN-Verfahren. Häufig von Ihnen genutzte Geräte können Sie als bekannt speichern und diese dann auch ohne TAN-Freigabe bei zukünftigen Anmeldungen nutzen. So wird es Betrügerinnen und Betrügern erschwert, sich mit ergaunerten Zugangsdaten in Ihrem Online-Banking anzumelden.
Nein, die Geräteerkennung ist nicht verpflichtend. Wenn Sie auf einem fremden Gerät das Online-Banking nutzen, müssen Sie dieses Gerät auch nicht als bekannt speichern.
Wahrscheinlich ist im Browser die Verwendung von Cookies deaktiviert. Nach Aktivierung sollte das Problem behoben sein. Manche Browser sind so eingestellt, dass Sie beim Beenden automatisch alle Cookies löschen.
Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine Anti-Viren-Software oder ein Browser-Plugin, das Sie eventuell verwenden. Stellen Sie bitte sicher, dass die Cookies im Online-Banking verwendet werden können.
In folgenden Fällen kann es passieren, dass bei der Anmeldung in Ihr Online-Banking zusätzlich eine TAN beziehungsweise eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt wird:
Aktuell gibt es keine Begrenzung der Speicherung von Geräten.
Die Geräteerkennung ist in der App "Sparkasse" bzw. "Sparkasse Business" seit April 2024 integriert.
Die Mindestversion für die App Sparkasse / Sparkasse Business:
iOS: 6.5.3
Android: 6.5.2
Im Online-Baning unter dem Menüpunkt "Einstellungen" >>> "Sicherheit und TAN-Verfahren" >>> "Sicherheit" kann die Geräteverwaltung aufgerufen werden. Hier können die gespeicherten Geräte eingesehen und bei Bedarf gelöscht werden. Auch die Löschung aller Geräte ist dort mit dem Knopf "Alle Geräte löschen" möglich.
Für Sie fallen hier keine weiteren Kosten an.
Dadurch, dass die Anmeldung zum Online-Banking nach Einführung der Geräteerkennung auf zwei Bildschirmseiten verteilt ist, kann es unter Umständen zu Problemen mit Passwortmanagern kommen.
Das gleiche gilt für die Passwortspeichermöglichkeit in gängigen Browsern. Im Regelfall funktionieren diese Passwortmanager wieder, wenn Sie die Anmeldedaten noch einmal neu eingeben.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Anmeldedaten nicht mehr kennen sollten, beantragen Sie diese nicht direkt neu. Die Anmeldedaten sind weiterhin im Passwort-Manager bzw. im Browser gespeichert. In gängigen Browsern erreichen Sie die Passwortfunktion in den Einstellungen.
Bitte beachten Sie, dass die ungesicherte Speicherung des Online-Banking-Passworts gegen die in den Kundenbedingungen vereinbarten Sorgfaltspflichten verstößt. Achten Sie daher darauf, dass der Zugang zu den gespeicherten Anmeldedaten mit einem (Master-)Passwort gesichert ist.
Schützen Sie Ihre Konten und Depots vor unberechtigten Zugriffen. Verfolgen Sie die aktuellen Sicherheitswarnungen Ihrer Sparkasse und beachten Sie ein paar einfache Regeln zur sicheren Nutzung des Internets.
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