Überblick

Zuversichtlich in die Zukunft

Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern als Teil der Unter­nehmens-DNA ein ent­scheidender Erfolgs­faktor für Unter­nehmen. Das S-ESG-Score-Modell dient dabei als umfassender Nachhaltigkeits-Check. Hierbei geht es schon längst um mehr als „nur“ um Umwelt. Ebenso wichtig in einem umfassenden Nachhaltig­keits­ver­ständnis sind soziale Standards, vor allem bei der eigenen Beleg­schaft, sowie eine trans­parente und verantwortungs­bewusste Unternehmens­führung.

Das Modell bewertet Umwelt­verantwortung (E), soziales Engagement (S) sowie Unter­nehmens­führung (G). Es zeigt auf, wo Ihr Unter­nehmen steht und wie Sie Ihre Zukunft strategisch gestalten können.  

Partnerschaft, die Sie weiterbringt 

Nach dem European Green Deal müssen Treibhausgas-Emissionen bis 2050 in Europa (2045 in Deutschland, 2040 in Baden-Württemberg) auf netto null gesenkt werden. Für Ihr Unternehmen kann das weitreichende Umstellungen mit beträchtlichen Investitionen bedeuten und neue Risiken bringen, auf die Ihr Unternehmen vorbereitet sein sollte. Als Ihre strategische Partnerin begleiten wir Sie mit fachlichem Know-how und helfen Ihnen dabei, die Chancen für eine nachhaltige, erfolgreiche Zukunft zu ergreifen.

S-ESG-Score

Weil Zukunft Planung braucht

Mit dem S-ESG-Score-Modell ist die Sparkassen-Finanz­gruppe Vorreiter und Vordenker in der Analyse von Trans­formations­­risiken und bietet Ihrem Unternehmen entscheidende Vorteile: Der S-ESG-Branchen­­score gibt Ihrem Unternehmen wichtige Hinweise zu potenziellen Nachhaltig­keits­­risiken Ihrer Branche.

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir darauf aufbauend ein individuelles Nachhaltigkeits­profil und optimieren dieses anschließend Schritt für Schritt. Als wichtigste Finanz­partnerin des Mittel­stands vor Ort sind wir auch in der nachhaltigen Trans­formation besonders engagiert. Wir reagieren damit proaktiv auf geltende und künftige Auflagen der Finanz­­aufsicht bei der Vergabe von Unternehmens­­krediten. Vor allem aber wollen wir Sie bestmöglich dabei unterstützen, neue Perspektiven zu erschließen. Denn der nachhaltige Umbau ist wohl die größte Heraus­forderung, vor dem die Wirtschaft je stand.

Der S-ESG-Score

Zur systematischen Analyse des Nach­haltig­keits­grads und der damit verbundenen Risiken der Unter­nehmens­branche nutzen wir das ESG-Score-Modell der Sparkassen. Dabei steht:

  • „E“ für Environment/Umwelt
    z. B. Emissionen, Ressourcen­verbrauch, Öko-Abgaben – im Score gewichtet mit 60 %  
  • „S“ für Social/Soziales
    z. B. arbeitsrechtliche Standards, gleich­berechtigte Ver­gütung – im Score gewichtet mit 30 % 
  • „G“ für Governance/­Unternehmens­führung 
    z. B. Anti-Korruptions-Maßnahmen, Mensch­enrechte in der Liefer­kette – im Score gewichtet mit 10 %
Abbildung einer Nachhaltigkeitsbewertung für eine Beispielbranche gemäß dem Sparkassen-ESG-Score Modell

Die Grafik zeigt für eine Beispielbranche die Nachhaltigkeitsbewertung und die zugrundeliegenden Indikatoren nach dem Sparkassen-ESG-Score-Modell: Je niedriger die Punktzahl, desto geringer der Risikograd.

Ihre Vorteile auf einen Blick: 

  • Sie gewinnen Klarheit über Ihre Nach­haltig­keits­risiken im Branchen­vergleich
  • Sie können erkennen, wo Handlungs- und Optimierungs­bedarf besteht
  • Sie können zukunfts­weisende Trans­formations­vorhaben gezielt planen, priorisieren und effektiv angehen
Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Berater.

Indikatoren und Checkliste

Erster Schritt zu Ihrem ­S-ESG-Score

Um Ihren S-ESG-Score zu ermitteln, gibt es Indikatoren, die es zu berück­sichtigen gilt. Unsere Checkliste unterstützt Sie dabei, die relevanten S-ESG-Indikatoren im Blick zu behalten. So sind Sie optimal vorbereitet. Gut zu wissen: Diese verwenden wir auch in unseren persönlichen Beratungs­gesprächen.

Weitere Informationen zu den einzelnen Indikatoren

Treibhausgas-Emissionen

Treibhausgase tragen zum Klimawandel bei. Im Greenhouse Gas Protocol werden die Emissionen von Treibhausgasen in drei verschiedene Kategorien unterteilt, die als „Scopes“ bezeichnet werden.

Silhouette eines LKW mit Blattaufdruck in grünen Baumkronen von oben

Scope 1: Direkte Emissionen aus Quellen, die ein Unternehmen selbst besitzt oder kontrolliert, z.B. durch Verbrennungsprozesse in eigenen Anlagen oder Fahrzeugen.

Scope 2: Indirekte Emissionen aus der Erzeugung von eingekaufter Energie wie Strom oder Fernwärme.

Scope 3: Weitere indirekte Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, z.B. aus der Produktion eingekaufter Materialien, Geschäftsreisen oder der Nutzung zugekaufter Produkte.

Wasserverbrauch

Wasser wird als Rohstoff immer wertvoller. Auch deshalb sollte der Verbrauch reduziert werden. Wasser in Kreis­läufen mehrfach zu nutzen, schont Ressourcen und spart Kosten. Wasser­verbrauch kann in zwei Kategorien unterteilt werden:

Hände, die aus einem Wasserhahn fließendes Wasser auffangen.
  • Direkter Wasserverbrauch: Bezieht sich auf das Wasser, welches von Ihrem Unter­nehmen unmittelbar genutzt wird – eingekauftes Wasser (siehe Wasser­rechnung) und Entnahme aus der Natur. Gerne können Sie uns auch einfach Ihre Wasserrechnung einreichen
  • Indirekter Wasserverbrauch: Dieser umfasst Ihren Wasserverbrauch bei der Herstellung von Vorprodukten, d.h. entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette.
Gefährlicher Abfall
Ein Rohr, das verschmutztes Wasser in einen Fluss leitet.

Ein schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen durch die Erzeugung möglichst geringer Mengen gefährlicher Abfälle wird als ökologisch nachhaltig bewertet. Die Einstufung als gefährlicher Ab­fall folgt dem europäischen Abfall­katalog EAV (gefährliche Abfälle sind dort mit einem Stern gekennzeichnet).

Klimaneutralität
Ein Blick von unten nach oben in die Baumkronen. Dahinter ist blauer Himmel

Zur Bewahrung einer langfristigen Entwicklungs­perspektive ist die Erreichung eines treibhausgas­neutralen Wirtschaftens, also ein Wirtschaften ohne Netto­emissionen von Treibhaus­gasen, unerlässlich. In Deutschland ist das Ziel für eine Treibhausgas­neutralität gesetzlich verankert. Dabei handelt es sich um echte Treibhausgas­neutralität, d. h. ohne die Möglichkeit, Emissionen durch einen Erwerb von sogenannten Zertifikaten aus­zu­gleichen. Je größer die Wandlungs­fähigkeit eines Unter­nehmens hin zu einem treibhausgas­neutralen Wirtschaften ist, desto geringer ist das Risiko dafür, dass dieser Wandel negative Auswirkungen auf das Unternehmen hat. 

Kreislaufwirtschaft
Eine liegende Acht in leuchtendem Grün liegt über dem Wald

Unter Kreislaufwirtschaft versteht man ein nach­haltiges Wirtschafts­modell, bei dem es darum geht Abfälle zu vermeiden und Ressourcen effizient zu nutzen, indem Produkte und Materialien so lange wie möglich wieder­verwendet, repariert, auf­gearbeitet und re­cycelt werden. Die rechtliche Grund­lage bildet das Kreis­lauf­wirtschafts­gesetz (KrWG), das am 1. Juni 2012 in Kraft trat und im Oktober 2020 novelliert wurde.

Gender Pay Gap

Die ungleiche Entlohnung von Frauen und Männern für gleiche Arbeit wird im Hinblick auf faire Bedingungen am Arbeits­platz als sozial nicht nachhaltig bewertet. Die Basis für die Berechnung des Gender Pay Gaps ist der mittlere Brutto­stunden­verdienst inklusive Sonder­zahlungen zu einem Stichtag.

Holzklötze mit weiblichem und männlichem Symbol, verbunden durch ein Gleichheitszeichen, symbolisieren Geschlechtergleichheit.

Berechnet wird das Gender Pay Gap durch die Subtraktion des Brutto­stunden­verdientes der Männer von dem Brutto­stunden­verdienst der Frauen. Die Differenz wird durch den Brutto­stunden­verdienst­ der Männer dividiert: 
(BSV Frauen - BSV Männer) / BSV Männer.

Verstöße gegen Menschenrechte
Eine Gruppe von Menschen, die ihre Hände im Kreis zusammenfassen

Die Einhaltung von Menschen­rechten ist Teil der gesell­schaftlichen Ver­antwortung von Unternehmen. Dies umfasst insbesondere auch die inter­­nationalen und nationalen Lieferketten­ eines Unternehmens. Anhand dieses Indikators werden menschen­rechtliche Risiken, also Verstöße gegen die Menschen­rechte in der vorgelagerten Liefer­kette bewertet. Verstöße gegen Menschen­rechte sind beispiels­weise Zwangs­arbeit, Kinder­arbeit, Menschen­handel, Verwehrung von Rechten, Diskriminierung, Schädigung von Gesundheit.

Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin bei Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin.

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