Gute Nachrichten: Das neue Gesetz zur privaten Altersvorsorge hat jetzt den letzten Schritt geschafft – der Bundesrat hat grünes Licht gegeben. Ab Januar 2027 wird die bisherige Riester‑Rente durch ein modernes, staatlich gefördertes Modell abgelöst - dem Altersvorsorge-Depot. Neben Altersvorsorge-Depots mit garantierten Leistungen sind künftig auch solche ohne Garantie möglich. Damit erhalten Sie wieder mehr Flexibilität, Transparenz und echte Auswahlmöglichkeiten – ganz nach Ihren persönlichen Zielen.
Was bedeutet das für Sie?
Die Bundesregierung stellt ab Januar 2027 für das Altersvorsorge-Depot klar unterscheidbare Vorsorge-Optionen bereit. Sie wählen das passende Sicherheits‑ und Rendite‑Profil, erhalten staatliche Zuschüsse und können Ihre Altersvorsorge exakt an Ihre Lebenssituation anpassen.
Wer im Jahr bis zu 360 Euro (also bis zu 30 Euro im Monat) einzahlt, bekommt vom Staat 50 Cent für jeden gesparten Euro als Zulage.
Sobald die Sparrate über 360 Euro liegt, beträgt die staatliche Förderung 25 Cent je gespartem Euro. Diese Zulage wird für Einzahlungen bis maximal 1. 800 Euro im Jahr gewährt – das entspricht 150 Euro pro Monat.
Die höchste mögliche staatliche Zulage beträgt somit 540 Euro pro Jahr.
Zusätzlich erhalten Eltern eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind, vorausgesetzt, es werden 300 Euro jährlich angespart.
Weiterhin gibt es auch den einmaligen Berufseinsteigerbonus i. H. v. 200 Euro für junge Kunden bis 25 Jahre.
| Zuschuss je gespartem Euro | Sparspanne | Zuschuss absolut |
| 50 Cent | bis 360 Euro p.a. | 0 bis 180 Eruo |
| 25 Cent | 360,01 bis 1.800 Euro p.a. | 180 bis 540 Euro |
| maximale Zulage | 540 Euro | |
| Kinderzulage | bis 300 Euro p.a. | bis 300 Euro je Kind |
Lesebeispiel: Wenn Sie 400 Euro im Jahr sparen, erhalten Sie einen Zuschuss von 50 Cent je gespartem Euro für die ersten 360 Euro und 25 Cent für die weiteren 40 Euro.
Quelle: S-Communication (nach Bundesministerium der Finanzen), Mai 2026
Die neue private Altersvorsorge steht auch Selbstständigen und Freiberuflern offen. Diese könnten somit ebenfalls staatlich bezuschusst fürs Alter vorsorgen.
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nicht zwingend handeln. Alle bestehenden Verträge stehen unter sogenanntem Bestandsschutz und laufen einfach weiter. Es ist jedoch auch möglich in das neue System zu wechseln, ohne die bisher erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen zu müssen. Es können dabei jedoch Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Eine individuelle Beratung hilft Ihnen, die für Sie optimale Entscheidung zu treffen.
Wer bereits Rente bezieht, kann keine neue Ansparphase mehr beginnen, denn das Altersvorsorge-Depot ist explizit auf die Ansparphase ausgerichtet.
Der grundlegende Mechanismus bleibt: Wer im Laufe des Berufslebens in einen Altersvorsorgevertrag einzahlt, muss auf diese Beiträge zunächst keine Steuern zahlen. Dafür wird die spätere Rente im Ruhestand versteuert.
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