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Sparkasse Pforzheim Calw
Poststr. 3
75172 Pforzheim

Stiftungen

Dauerhaft das Vermögen erhalten

Stiftungen

Dauerhaft das Vermögen erhalten

Mit einer Stiftung machen Sie sich und Ihr Vermögen „unsterblich“.

Unser Service

Stiftungen

Stiftungen stehen für Kontinuität und Werterhalt

Die Motive, eine Stiftung zu errichten, sind facettenreich. Der eine möchte sein Vermögen oder einen Teil davon wohltätigen Zwecken zukommen lassen, der andere seine Familie oder den Erhalt seines Unternehmens absichern. Durch die Dauerhaftigkeit von Stiftungen bleibt das übertragene Vermögen in vollem Umfang erhalten.

Grundsätzlich kann jeder - Privatperson oder juristische Person –  eine Stiftung gründen. Dank der verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Steuervorteile sind Stiftungen auch für die Nachlassgestaltung attraktiv.

Stiftungen können sowohl zu Ihren Lebzeiten als auch nach Ihrem Tod errichtet werden. Sie können die Stiftung als Alleinerbin, Miterbin, Nacherbin, Vermächtnisnehmerin oder Begünstigte einer Auflage einsetzen. Wenn Sie Ihre Stiftung bereits zu Lebzeiten gründen, können Sie die Stiftung auch mit einem Teilbetrag gründen. Später bauen Sie durch Zustiftungen das Stiftungsvermögen schrittweise auf und setzen die Stiftung als Erbin ein. So bleiben Sie flexibel.

Wir kümmern uns um die Errichtung und Begleitung von Stiftungen.
Das können wir für Sie und Ihre Stiftung tun

Mit der Stiftungsberatung im Generationenmanagement wollen wir Ihr Lebenswerk bewahren und bestehende Vermögen wertorientiert einsetzen. Wir begleiten Sie ab der ersten Idee zur Gründung einer Stiftung. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Sie. Das umfassende Wissen und die langjährige Erfahrung in der Betreuung von Kunden- und sparkasseneigenen Stiftungen kommt Ihnen hierbei zugute.

Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen.

Antoine des Saint-Eyupéry

Der Staat belohnt Stifter

Die steuerlichen Anreize für gemeinnützige Stiftungen wurden seit 2013 signifikant verbessert.

Auf einen Blick:

  • Stiftungsgründung und Zustiftungen können alle zehn Jahre mit einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro (Verheiratete: 2.000.000 Euro) als Sonderausgaben steuerlich geltend macht werden.
  • Spenden an steuerbegünstigte Stiftungen können als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden.
  • Übertragung von Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung ist von der Schenkung-/Erbschaftsteuer befreit.
  • Erträge aus der Verwaltung des Stiftungsvermögens sind steuerfrei.

Treuhandstiftung ab 25.000 Euro


Ab einem Kapitaleinsatz von 25.000 Euro haben Sie die Möglichkeit, eine eigene Treuhandstiftung zu gründen. Sie bestimmen den Namen Ihrer Stiftung und legen fest, welcher Zweck gefördert werden soll. Die Sparkassenstiftung „Stiftung für die Region – Sparkasse Pforzheim Calw“ übernimmt dann als Treuhänder für Sie die komplette Stiftungsverwaltung.

Stiftungen

Überblick über das weitere Stiftungsengagement der Sparkasse Pforzheim Calw

Stiftung
Mit Herz und Hand

Die Stiftung für die Region der Sparkasse Pforzheim Calw

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